D05: Remixfähige Inhalte

Für die nachhaltige Nutzung geteilter Ressourcen (G07: Common Ressource) und die damit verbundene Möglichkeit einer gemeinsamen Weiterentwicklung geteilter Artefakte dienen »remixfähige Inhalte« als Leitkonzept. Das Konzept remixfähiger Inhalte verweist dabei auf digitale Ressourcen, die von den Akteur_innen in semantisch bzw. arbeitstechnisch relevante Teilelemente zerlegt, bearbeitet und rekombiniert werden können. Dies bedeutet auch, dass die einzelnen Teilelemente soweit als möglich sowohl rechtlich wie auch in Bezug auf ihre technische Bearbeitbarkeit frei verfügbar sind. Bei multimedialen Ressourcen, in denen beispielsweise Foliensätze, Karten, Textfragmente oder Bilder in ein Video eingebunden sind, ist in diesem Sinne nicht nur die Verfügbarkeit des Videomaterials, sondern auch der zugrundeliegende Ausgangsdokumente von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Nutzung der geteilten Ressourcen.

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